Die Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle von Bäumen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Fäule, Totholz, Schiefstellung des Stammes, mangelnde Verankerung im Boden und ähnliche Schäden können verkehrsgefährdend sein und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Baumdiagnose näher untersucht werden (siehe dazu eingehende Untersuchung).
- Flacher Lackporling
- Ausbruch
- Robinie mit Stockfäule
Die Kontrolle von Bäumen entsteht aus der Verkehrssicherungspflicht bzw. der Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB. Jeder Eigentümer, auch der von Bäumen, ist verkehrssicherungspflichtig. Hierbei werden in der Regel eine Zertifizierung und Erfahrung vorausgesetzt. Zusammen mit dem Kunden können dann Ausschreibungen für die
Baumpflege erstellt werden. Speziell aktuelle Gerichtsurteile mit Signalwirkung, wie das Urteil von dem Baumsturz in Trier 2013, erfordern in Zukunft verstärkt qualifizierte Baumkontrollen.
Zudem wächst bei der Bevölkerung zunehmend ein starkes Bewusstsein zum Erhalt der Naturgüter in ihrem Umfeld, wie z.B. der Einsatz für den Rosensteinpark im Zuge von Stuttgart 21 zeigte.
Die Baumkontrollen sollen dazu dienen, sichere und ästhetische Baumbestände zu erhalten. Die Regelkontrolle von Bäumen mit einem Stammumfang von über 100 cm in Bereichen mit hoher Sicherheitserwartung des Verkehrs sollte halbjährlich bis jährlich erfolgen.
Auf einen Blick
- Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien
- Visuelle Baumkontrolle im Sinne der Verkehrssicherungspflicht
- Empfehlung von Maßnahmen zur Baumpflege